Der Pfarrgemeinderat trägt für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung. Unter der Leitung des Pfarrers gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen. Alle Mitglieder der Pfarre sind aufgerufen mitzuarbeiten und mitzugestalten.
Der Pfarrgemeinderat berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung. Er richtet Fachausschüsse ein und delegiert Aufgaben an Einzelne oder Gruppen.
Der Pfarrgemeinderat sorgt sich um die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde, bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten, gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens und vertritt die Pfarrgemeinde nach außen.